Ihr Spezialist für Europäisches Sozialversicherungsrecht
Beratungsschwerpunkte:
- Europäisches Sozialversicherungsrecht (Vo 883/2004 und Vo 987/2009) im Verhältnis zur Schweiz
- Umsetzung der europäischen Koordinationsregelungen im beruflichen Alltag
- Sozialrechtliche Konsequenzen bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden im Ausland
- Vollzug der Beitragspflicht als schweizerischer Arbeitgeber im Ausland
- Leistungsansprüche unter Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten
EuroJure Consult bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der Problemanalyse und verhilft durch individuell zugeschnittene Lösungsvorschläge zu einer spürbaren und nachhaltigen Verbesserung Ihrer Ressourcen.
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| Aktuelles:- Neue Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023 für Telearbeit: Kein Zuständigkeitswechsel im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% in bestimmten Staaten. Weitere Informationen finden Sie hier...
- Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Tunesien ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Es koordiniert die Sozialversicherungsbereiche Alter, Hinterlassene und Invalidität und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Weitere Informationen finden Sie hier...
- Am 18. Februar 2022 wurde das Sozialversicherungsabkommen der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Albanien unterzeichnet. Es umfasst die Alters-, Hinterlassenen- und
Invaliditätsvorsorge. Das Abkommen gewährt den Versicherten weitgehende
Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen
Sicherheit. Insbesondere ermöglicht es die Auszahlung der Renten ins Ausland. Es
tritt in Kraft, sobald die Parlamente beider Staaten es genehmigt haben. Weitere
Informationen finden Sie hier.
- Brexit - Das Vereinigte Königreich hat die EU am 31. Januar 2020 verlassen. Der Bundesrat hat am 11. August 2021 ein neues Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich genehmigt. Damit soll die Koordinierung der Sozialversicherungen beider Staaten nach dem Austritt des UK aus der EU längerfristig sichergestellt werden. Das Abkommen ist am 1. November 2021 (vorläufig) in Kraft getreten. Weitere Informationen finden Sie hier...
Die Versicherungsunterstellung einfach und schnell prüfen? Mit dem neuen Online-Tool der Informationsstelle der AHV/IV können Sie unverbindlich herausfinden, in welchem Staat die Sozialversicherungspflicht besteht. Die Versicherungsunterstellung ergibt sich dabei aus den persönlichen Verhältnissen wie Nationalität, Wohnsitz und Arbeitsort. Die Art der Tätigkeit und der Sitz der Arbeitgebenden können ebenfalls mitbestimmend sein.
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| Veranstaltungen:"Koordination grenzüberschreitender Erwerbstätigkeiten" (mehr...) "Die Auslandsentsendung von Arbeitnehmenden" (mehr...) |